Rechtsdokumentation
Aufgaben
Im Unterschied zu anderen Abteilungen des Bischöflichen Ordinariates, die mit Recht befasst sind, geht es beim Sachgebiet "Rechtsdokumentation" nicht um das staatliche, sondern um das Kirchenrecht. Neben dem Codex Iuris Canonici, dem gesamtkirchlichen Recht, gibt es die Verordnungen des Bischofs für seine Diözese, die im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht werden, wie zum Beispiel die Kirchengemeindeordnung. Hauptaufgabe der Rechtsdokumentation ist die Pflege und Ergänzung einer Sammlung dieses diözesanen kirchlichen Rechts (in der Nachfolge der "Ordnung der Kirchlichen Dienste" [OKD]). Die Sammlung umfasst bislang die rechtlich relevanten Texte der Jahrgänge des Kirchlichen Amtsblattes von 1960 bis heute.
Seit 1. Mai 2022 steht Ihnen nun die neue kommentierte Rechtssammlung zur Verfügung, die in einem dreijährigen Drittmittleprojekt vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Tübingen entwickelt wurde.
Daneben arbeitet das Sachgebiet dem Kanzler und der Diözesanjustitiarin kirchenrechtlich zu und steht für kirchenrechtliche Anfragen der verschiedensten kirchlichen Stellen zur Verfügung.
Sachgebietsleiter
Lic. iur. can. Dipl.-Theol. Otto Ziegler
Sie finden mich im Gebäude Marktplatz 11 (Bischöfliches Offizialat)
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